Pflegefachmann – Pflegefachfrau

Berufsbild

Seit 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz in Kraft. Die bisherigen drei Pflegeberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einem gemeinsamen Pflegeberuf zusammengeführt. Die Berufsbezeichnung lautet jetzt:

Pflegefachfrau oder Pflegefachmann

Im Pflegeberufegesetz und in der ergänzenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden wesentliche Aussagen zu einem modernen Pflege- und Berufsverständnis getroffen:

  • Beruflich Pflegende versorgen Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Lebenssituationen.
  • Sie begleiten und versorgen Gesunde und Kranke in ihrer Lebenswelt: Bei Gesundheitsvorsorge und Prävention, bei Krankheit, Wiederherstellung und Heilung, sowie in der letzten Lebensphase.
  • Dabei beziehen sie wissenschaftliche Begründungen und ethische Überlegungen in ihr berufliches Handeln mit ein.
  • Sie respektieren das Recht der zu Pflegenden auf Selbstbestimmung.
  • Erstmals gibt es jetzt Vorbehaltsaufgaben für die Pflege, d.h. keine andere Berufsgruppe darf diese Aufgaben übernehmen: die Steuerung und Gestaltung des Pflegeprozesses einschließlich der Überprüfung des Erfolges.
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Berufsfelder

Pflegefachkräfte arbeiten in Akutkrankenhäusern und Rehabilitationskliniken, in stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe, in Sozialstationen und in der Behindertenhilfe. Weitere Berufsfelder finden sich in der Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie in der Qualitätssicherung.

Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Weiterqualifikation in den unterschiedlichsten Fachdisziplinen, zu Führungsaufgaben bis hin zu Pflegestudiengängen, die auch Fachkräften ohne Abitur offen stehen.

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Organisation

Die Auszubildenden schließen zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe (Heim, ambulanter Pflegedienst) oder einer Klinik ab. Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung und der Schule muss ein Kooperationsvertrag bestehen. 

Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit und umfasst mindestens 2400 Stunden in der Praxis und 2100 Stunden in der Schule.Während der praktischen Ausbildung müssen alle beruflichen Handlungsfelder – stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege, Akutpflege, Pädiatrie, Säuglings- und Wöchnerinnenpflege, Psychiatrie und andere – durchlaufen werden.

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst.

Der reguläre Berufsabschluss ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Pflegefachfrauen und -männer können in allen Arbeitsfeldern der Pflege als Fachkraft arbeiten und ihr Berufsabschluss ist europaweit anerkannt.

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Aufnahmevoraussetzungen

Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung sind die gesundheitliche und charakterliche Eignung und

  • der mittlere Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung als Pflegefachhelfer, Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer. Auf Antrag können staatlich anerkannte Pflegefachhelfer die Ausbildung um ein Jahr verkürzen.  

Außerdem sollten Sie mitbringen: Freude am Umgang mit Menschen, Kontaktfähigkeit, Interesse an den Vorgängen des Lebens, Geschicklichkeit …

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Inhalte

Die Ausbildung wird kompetenz- und handlungsorientiert durchgeführt. Sie orientiert sich an beruflichen Handlungssituationen.

Die Ausbildung umfasst vielfältige Inhalte:

  • Pflegeplanung und Pflege
  • Pflegewissenschaften
  • Berufskunde
  • Kommunikation
  • Anatomie
  • Medizin
  • Medikamentenlehre
  • Psychologie
  • Ethische und religiöse Bildung
  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Recht und Gesetzeskunde

Besonderen Wert legen wir auf die Verknüpfung von Theorie und Praxis und regelmäßige Reflexionen.

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